Die Wärmepumpe ist den konventionellen Wärmeerzeugern in vielerlei Hinsicht überlegen. Zum einen heizt die Wärmepumpe deutlich preiswerter als Öl- oder Gasanlagen ? mit bis zur Hälfte niedrigeren Verbrauchskosten und nur minimalen Betriebs- und Wartungskosten. Außerdem schont die Wärmepumpe die Rohstoffressourcen, denn ca. 75% der Nutzwärme stammt aus der Umwelt. Die Wärmepumpe benötigt keinen Schornstein, keinen Öltank, keinen Vorrat an Brennstoffen, keine Abgasmessung und kaum Wartung.
Jede Heizung ist auf Strom angewiesen. Fällt die Spannung aus, dreht sich auch bei Ölkesseln und Gasthermen kein Rad mehr. Die Wärmepumpe nutzt Strom zum Antrieb des Verdichters, der die gewonnene Umweltwärme nutzbar macht. Allerdings macht der Strom, der den Verdichter und Sole-, Grundwasserpumpe oder Ventilatoren zur Umwälzung der Wärmequellenkreise antreibt, bei effizienten Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von 4,0 lediglich ein Viertel der gewonnenen Heizwärme aus. Zudem wird der Strom Dank des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen auch immer sauberer. Trotz allem ist auch heute schon die Umweltbilanz der Wärmepumpe längst deutlich besser als die von konventionellen Wärmeerzeugern.
Die Gesamtkosten für ein durchschnittliches neues Einfamilienhaus mit 150 qm Wohnfläche, Fußbodenheizung und Warmwasserbereitung und einem Wärmebedarf von 15.000 kWh pro Jahr liegen bei ca. 15000-18000EUR. Die Kosten sind lediglich Orientierungswerte, die beispielsweise von der Anlagenkonfiguration und dem Standort abhängen und daher variieren können. Neben den unterschiedlichen Preisen der Hersteller und Anbieter sind hier vor allem die Wärmequellen-Erschließungskosten interessant. Diese beeinflussen die von Region zu Region unterschiedlichen Bodenklassen und Grundwasserstände.
Diese Frage ist ohne Kenntnis der speziellen Vor-Ort-Verhältnisse nicht ohne Weiteres zu beantworten. Generell jedoch gilt: Eine Wärmequelle mit ganzjährig nahezu konstanter Temperatur (Grundwasser und Erdwärmesonde) gewährleistet einen besonders effektiven Betrieb der Wärmepumpe und ein preiswertes Heizen. Andererseits hat die Wärmequelle Luft auch ihren Charme, wenn man eine Vollkostenrechnung anstellt. Der etwas weniger effektive Betrieb gegenüber erdgekoppelten Wärmepumpen wird unter Umständen durch vermiedene Investitionskosten wettgemacht, denn es entfällt die Erschließung der Wärmequelle. Ein Mittelweg stellt ein Horizontalkollektor dar. Hier kann bei der Erschließung der Erde als Wärmequelle selbst Hand angelegt werden, das spart Geld. Allerdings braucht man ein großes Grundstück: Die Kollektorfläche entspricht in etwa dem Doppelten der zu beheizenden Fläche entspricht. Eine Rolle spielen auch die geologischen Verhältnisse vor Ort sowie persönliche Wünsche und Bedürfnisse, wie wenn beispielsweise ein bereits angelegter Garten geschont werden soll. Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Wärmepumpen-Fachmann beraten. Eine erste Orientierung gibt der Wärmepumpen-Ratgeber.
Ja. Der Bund fördert die Wärmepumpe und die Bundesländer haben verschiedene Förderungen aufgelegt. Auch einige Energieversorger versüßen ihren Kunden die Anschaffung einer Wärmepumpe einerseits mit Zuschüssen und andererseits mit speziellen günstigen Wärmepumpentarifen. Eine Übersicht über mögliche Förderungen finden Sie hier; wir empfehlen Ihnen aber zusätzlich, sich bei den für Fördermittel zuständigen Stellen Ihres Bundeslandes sowie bei Ihrem Energieversorger zu informieren.
Wird Luft als Wärmequelle genutzt, ist eine Genehmigung für die Wärmepumpe nicht erforderlich. Das Wasserhaushaltgesetz (WHG) schreibt für Erdwärmeanlagen dagegen eine wasserrechtliche Erlaubnis vor, die bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises beantragt werden muss. Einige Ämter verlangen nur eine Bohrungsanzeige und in einigen Bundesländern sind für kleine Anlagen vereinfachte Verfahren möglich. Verantwortlich für die Einholung einer Erlaubnis ist grundsätzlich der Grundstückseigner. Die Anträge sollten vom Bohrunternehmer bzw. von dem mit dem Bau der Anlage beauftragten Planer in Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigner gestellt werden. Lassen Sie sich vor Auftragserteilung auf jeden Fall immer vertraglich zusichern, dass das beauftragte Unternehmen Ihnen die erforderliche (wasserrechtliche) Genehmigung beschafft, so dass Sie diese nur noch unterzeichnen müssen.
Erdwärme ist laut Bundesberggesetz (BBergG) ein ?bergfreier Bodenschatz?, dessen Nutzung vom Staat konzessioniert wird. Wenn Erdwärme unter einem Grundstück für die Nutzung auf dem gleichem Grundstück gewonnen wird, regelt §4 BBergG eine Ausnahme: Nur ab einer Bohrtiefe von über 100 m müssen die Bergbehörden wegen einer Genehmigung der tiefen Bohrung eingeschaltet werden. Bergrechtliche Verfahren sind ansonsten nur erforderlich, wenn die Nutzung z. B. bei größeren Anlagen die Grundstücksgrenzen überschreitet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Natürlich unterscheiden sich die Wärmepumpen bei den Schallemissionen bauartbedingt etwas, aber als Richtwert kann gelten: Zirka 50 dB(A). Das ist eine Größe, die in unmittelbarer Nähe nur noch als leises Brummen wahrgenommen wird. Eine Wärmepumpe ist, sofern keine Schallbrücken bestehen, im Haus nicht zu hören. Probleme mit den Nachbarn gibt es erfahrungsgemäß meist nur, wenn die Wärmepumpe sichtbar ist ? das deutet bereits darauf hin, dass es sich hierbei weniger um eine objektive Lärmwahrnehmung handelt.
Daher sollten Sie den Platz für eine außen aufgestellte Wärmepumpe sorgfältig wählen. Neben einem angemessenen Abstand zu den Grundstücksgrenzen sollte die Wärmepumpe möglichst nicht exponiert im Eingangsbereich platziert werden. Bei innen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen Sie lediglich darauf achten, dass die Luftzufuhr nicht direkt an Ihrem Schlafzimmer vorbeiführt.
Nicht zwingend. Für die Effizienz einer Wärmepumpenanlage ist eine geringe Temperaturdifferenz zwischen Wärmequelle (Erde, Grundwasser, Luft) und Wärmesenke (Heizkreise) günstig. Je geringer der Temperaturunterschied, umso weniger Strom benötigt die Wärmepumpe zum Heizen. Deshalb sollten Sie, falls Sie Heizkörper anschließen wollen, eine maximale Vorlauftemperatur von 45 Grad Celsius nicht überschreiten. Allerdings gibt es zunehmend Wärmepumpen speziell für höhere Vorlauftemperaturen. Um Überraschungen bei der Stromrechnung zu vermeiden, sollten Sie sich allerdings vorher ausrechnen lassen, mit welcher Jahresarbeitszahl und welchem Stromverbrauch Sie zu rechnen haben.
Prinzipiell ja. Eine Pflichtwartung wie bei konventionellen Kesseln gibt es nicht; auch Abgasmessungen und Schornsteinreinigung entfällt. Es ist allerdings empfehlenswert, den Installateur regelmäßig (alle 1-2 Jahre) unter die "Haube" sehen zu lassen, um durch Messung von relevanten Drücken und Temperaturen sowie einer Sichtkontrolle Schäden vorzubeugen.
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